Jens Kalke, Uwe Verthein
Im Zuge der jüngsten Veränderungen in der Cannabispolitik in 12 Staaten der USA und anderen Ländern (z. B. Kanada, Uruguay) gibt es auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Diskussion über die Entkriminalisierung von Cannabis. Die Durchführung eines wissenschaftlichen Modellversuchs zur kontrollierten Abgabe von Cannabis – wie ihn einige Kommunen fordern – ist nur über eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs.2 des BtMG denkbar. Über diese Ausnahmeregelung konnte in Deutschland auch die Diamorphinbehandlung für Schwerstabhängige realisiert werden. Ob die Umsetzung eines Cannabis-Modellprojekts über eine solche Ausnahmegenehmigung möglich ist, ist nicht allein Gegenstand juristischer Diskussionen, sondern fordert auch zu konkreten Überlegungen zu den Zielsetzungen und wissenschaftlichen Methoden eines solchen Projekts heraus. In diesem Seminar soll – neben einem internationalen Überblick – eine kurze Rückschau auf bisherige (gescheiterte) Versuche in Deutschland gehalten werden, nach § 3 (2) BtMG ein wissenschaftliches Modellvorhaben zu installieren; beispielhaft sei hier das Projekt „Cannabis in Apotheken“ aus Schleswig-Holstein (Mitte der 90er Jahre) genannt. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch darauf, einen möglichen zukünftigen Modellversuch in seinen Grundrissen zu skizzieren. Wie könnten Fragestellung, Rahmenbedingungen und Forschungsdesign für einen solchen Versuch aussehen? Dabei wird auf neuere wissenschaftliche Befunde und Standards suchtpräventiver Arbeit sowie auf ein Projektvorhaben für das Bundesland Berlin rekurriert. Die Realisierungschancen eines Modellversuches können letztlich nur schwer eingeschätzt werden, da dies offensichtlich vor allem eine politische Frage ist.