Jens Kalke, Uwe Verthein, Hermann Schlömer
Nach den Veränderungen in der Cannabispolitik in vielen Bundesstaaten der USA und anderen Ländern (z. B. Kanada, Uruguay) soll es jetzt auch in der Bundesrepublik Deutschland eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene zu Genusszwecken geben. Nach den Ausführungen im Koalitionsvertrag der Ampelregierung soll der Verlauf in lizenzierten Geschäften stattfinden. Dadurch soll die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden. Nach vier Jahren soll das entsprechende Gesetz evaluiert werden. In Deutschland stand bisher im Fokus der fachöffentlichen Diskussion, dass ein solcher Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik eher im Rahmen der Durchführung eines wissenschaftlichen Modellversuchs (§ 3, Abs. 2, BtMG) denkbar wäre. Hierzu wurde auch ein ausgearbeiteter Antrag vom Bundesland Berlin an das BfArM eingereicht. Nach dessen Ablehnung im September 2020 wurde vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage auf Genehmigung eingereicht. In diesem Seminar soll zunächst eine kurze Rückschau auf bisherige (gescheiterte) Versuche in Deutschland gehalten werden, wissenschaftliche Modellvorhaben zur kontrollierten Abgabe zu installieren. Können die dort gemachten Vorschläge ein Ausgangspunkt für konzeptionelle Überlegungen für die zukünftige Praxis und Forschung sein? Es soll ferner auf neuere wissenschaftliche Befunde zu den bisherigen internationalen Erfahrungen mit verschiedenen Vergabemodellen sowie auf Standards des Jugendschutzes und der Suchtprävention rekurriert werden. Das Ziel des Seminars ist es, eine fachliche Diskussion über ein mögliches evidenzbasiertes Abgabemodell für Deutschland und wissenschaftliche Anforderungen für seine Evaluation zu führen.