Dienstag 10.45-12.15
Rolf Jox, Michael Klein
Durch das am 01.01.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I, 882) wird das Betreuungsrecht nicht unerheblich verändert: Der Wille der Betreuten wird stärker in den Vordergrund gerückt; berufliche Betreuer:innen müssen sich registrieren lassen und ihre Sachkunde nachweisen u.v.m. Was bedeuten die Änderungen für die Arbeit mit Suchtkranken? Wie kann insbesondere sichergestellt werden, dass der Wille der Suchtkranken zukünftig entsprechend Beachtung findet? Wie vertragen sich die Änderungen mit den Dynamiken einer chronischen Suchterkrankung? Es werden maßgeblichen Änderungen im Betreuungsrecht erläutert und diskutiert, welche Konsequenzen sich für die Praxis der Suchthilfe daraus ergeben. Beiträge und Fallbeispiele der Teilnehmer:innen aus der jeweiligen Praxis sind sehr willkommen.
Seminar
Tagungsschwerpunkt
Dienstag 10.45-12.15
90 min