1111 - Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG – Verbesserung für SuchthelferInnen im Bereich des Kinderschutzes?

Dienstag 14.30-16.00

Rolf Jox, Michael Klein

Das am 10.06.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG (BGBl. I., 1444)) hat für Suchthelfer:innen, die mit suchtbelasteten Kindern und Jugendlichen und/oder mit suchtbelasteten Eltern arbeiten, nicht unerhebliche Änderungen hervorgebracht: Neue Beratungsverpflichtungen/ansprüche wurden eingeführt; im Bereich des Kinderschutzes müssen Suchthelfer:innen, die eine Gefährdungsmeldung an das Jugendamt gesendet haben, (unter bestimmten Voraussetzungen) vom Jugendamt bei dem Gefährdungseinschätzungsprozess beteiligt werden u.v.m.. Es werden die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen erläutert und diskutiert, welche Auswirkungen sich für die Praxis der Suchthilfe in diesem Arbeitsbereich ergeben. Kinder suchtkranker Eltern sind dabei eine besonders relevante Gruppe, die bei Jugendhilfemaßnahmen und Angebote der selektiven Prävention stärker zu berücksichtigen sind. Beiträge und Fallbeispiele der Teilnehmer:innen aus der jeweiligen Praxis sind sehr willkommen.

Seminar
Tagungsschwerpunkt
Dienstag 14.30-16.00
90 min


Die Veranstaltung kann gebucht werden