Ingo Ilja Michels
Der Maßregelvollzug ist massiv überfüllt. Suchtkranke Straftäter werden zunehmend nicht in freiwilligen Therapien behandelt, sondern zwangsweise in (besonders gesicherten) psychiatrischen Kliniken. Entlastung soll ein Gesetz zur Reformierung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB bringen. Er fokussiert aber auf vermeintlichen Fehlunterbringungen und stellt diese Zwangsbehandlung nicht grundsätzlich in Frage. Warum in der Maßregel nach wie vor kaum eine Medikamentengestützte Behandlung stattfindet, wird nicht thematisiert, obwohl gerade in psychiatrischen Kliniken die fachlichen Standards der Behandlung einer Opioidabhängigkeit gelten müssten (die Zuständigkeit für den Maßregelvollzug liegt bei den Gesundheits- und Sozialministerien). Im fachwissenschaftlichen Diskurs zum Maßregelvollzug wird zwar der Begriff der „Hangtäterschaft“ hinterfragt, aber dennoch von einer Wirksamkeit dieser Behandlungsform ausgegangen, ohne in Frage zu stellen, dass der fortgesetzte Konsum von psychoaktiven Substanzen (und damit zum Verstoß gegen §29 BtMG) und die damit verbundene die Beschaffungskriminalität erst zur Inhaftierung und zur Einweisung in Maßregelvollzugseinrichtungen führen. In der Suchtkrankenhife werden diese Probleme kaum wahrgenommen. Das soll dargestellt und diskutiert werden.
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