Anerkennung Fort- und Weiterbildung

Die Suchttherapietage sind als interdisziplinäre Fort- und Weiterbildungsveranstaltung für verschiedene in der Suchtarbeit tätige Berufsgruppen konzipiert.

Bildungsurlaub Die Suchttherapietage sind für alle hauptberuflich in der Suchtarbeit Tätigen nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz (HmbBUG) anerkannt. Bescheinigungen werden nach den Bestimmungen des § 9 HmbBUG nach Abschluss der Veranstaltung ausgestellt.
Weiterbildung Aufgrund von unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Landesärzte- und Psychotherapeutenkammern wird den TeilnehmerInnen bezüglich der Anerkennung von Weiterbildungsinhalten empfohlen, sich mit ihrem zuständigen Weiterbildungsermächtigten und den regionalen Ausschüssen der Kammern rechtzeitig in Verbindung zu setzen.

Durch die Fortbildungsakademie der Ärztekammer der Freien und Hansestadt Hamburg sind die Suchttherapietage gemäß § 4 der Fortbildungsordnung akkreditiert. Erfahrungsgemäß ist eine mehrmals tägliche Listenführung erforderlich.

Bitte denken Sie an ausreichende Barcode-Aufkleber!

Die Akkreditierung durch die Ärztekammer wird von der Psychotherapeutenkammer anerkannt.

Teilnahmebestätigung Alle TeilnehmerInnen der Suchttherapietage erhalten auf Wunsch nach Beendigung des Kongresses eine Teilnahmebestätigung, auf der die gebuchten Veranstaltungen aufgeführt sind.