Dienstag 14.30-16.00
Ulrike Hässler
Für suchtmittelabhängige Inhaftierten ist der übliche Weg zur Behandlung, eine Entwöhnung im Rahmen des § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Jedoch liegt die Erfolgsquote dieser Maßnahme seit Jahrzehnten bei nur rund 50 %. Das heißt, die Hälfte der Teilnehmenden bricht die Therapie vorzeitig ab.
Es wurde eine Stichprobe von inhaftierten Personen untersucht, die aus der Haft heraus eine Entwöhnungsbehandlung antraten. Dazu wurden 267 Inhaftierte und deren zuständige Suchtberater:innen schriftlich befragt. Statistisch wurde berechnet, welche Risikofaktoren mit einem Abbruch der Entwöhnungsbehandlung zusammenhängen. Eine besondere Rolle spielen soziodemografischer Variablen sowie motivationaler Aspekte. In einem zweiten Schritt wurde der Zusammenhang zwischen vollzugsinternen Behandlungsprogrammen und dem späteren Therapiererfolg untersucht. Auf der Basis der Ergebnisse können Empfehlungen zur Weiterentwicklung solcher Vorbereitungsprogramme diskutiert und Teilantworten auf die Frage entwickelt werden, für wen Entwöhnungsbehandlungen unter welchen Umständen erfolgreich wirken könnten.
Seminar
Illegale Drogen
Dienstag 14.30-16.00
90 min