Mittwoch 10.45-12.15
Rolf Jox
Durch das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I, 882) wurde das Betreuungsrecht nicht unerheblich verändert: Der Wille der Betreuten wird nun stärker in den Vordergrund gerückt; berufliche Betreuer müssen sich registrieren lassen und ihre Sachkunde nachweisen u.v.m. Nun ist über ein Jahr vergangen und die Fragen lauten: Haben sich die Änderungen auf die Arbeit mit Suchtkranken ausgewirkt? Wird insbesondere sichergestellt, dass der Wille der Suchtkranken an erster Stelle steht? In diesem Seminar werden die maßgeblichen Änderungen im Betreuungsrecht erläutert und diskutiert, welche Veränderungen sich für die Praxis der Suchthilfe daraus ergeben (haben) und welche weiteren Entwicklungen in der Zukunft wünschenswert sind. Beiträge und Fallbeispiele der Teilnehmer:innen aus der jeweiligen Praxis sind sehr willkommen.
Seminar
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Mittwoch 10.45-12.15
90 min