1707 - Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vom 3.6.2021 – Hat es Verbesserung für Suchthelfer:innen bewirkt? Aktualisiert!

Mittwoch 09.00-10.30

Rolf Jox

Das am 10.6.2021 in Kraft getretene KJSG hat für Suchthelfer:innen, die mit suchtbelasteten Kindern und Jugendlichen und/oder mit suchtbelasteten Eltern arbeiten, nicht unerhebliche Änderungen hervorgebracht: Neue Beratungsverpflichtungen/-ansprüche wurden eingeführt; im Bereich des Kinderschutzes müssen Suchthelfer:innen, die eine Gefährdungsmeldung an das Jugendamt gesendet haben, (unter bestimmten Voraussetzungen) vom Jugendamt bei dem Gefährdungseinschätzungsprozess beteiligt werden u.v.m. Nach über 3 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes lautet die Frage: Hat es Verbesserungen für Suchthelfer:innen und die betroffenen Kinder in diesem Praxisbereich bewirkt?
Aktuell ferner: Wie werden sich die Regelungen in Bezug auf den Kinder- und Jugendlichenschutz im neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) auf die Suchthilfe auswirken?
In diesem Seminar werden die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen erläutert und diskutiert, welche Auswirkungen sich für die Praxis der Suchthilfe in diesem Arbeitsbereich ergeben. Kinder suchtkranker Eltern sind dabei eine besonders relevante Gruppe, für sie sollten weiterreichende Perspektiven für Prävention und Hilfen entwickelt werden. Fallbeispiele der Teilnehmer:innen aus der Praxis sind sehr willkommen.

Seminar
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Mittwoch 09.00-10.30
90 min


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